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Stellungnahme zum Strassenfinanzierungsprogramm des Bundes



Anfang des Jahres 2020 ist die bisherige Hauptstrasse 18, welche den Grossraum Basel mit dem Arc lémanique rbindet, in die Verantwortung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) übergegangen. Die Kantone Jura und Basel-Landschaft haben dem Bund im Zuge dessen drei kantonale Vorhaben überreicht: Die Umfahrung Delémont (JU), die Umfahrung Laufen – Zwingen (BL) sowie den Muggenbergtunnel (BL) mit dem Knoten Angenstein.


Im Zuge des aktuell laufenden Vernehmlassungsverfahrens (Frist: 30.04.2022) zum strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP) bestünde die Chance, die chronischen Problemzonen der interkantonalen Durchgangsachse N18 anzugehen und diese zu einer Verkehrsinfrastruktur zu entwickeln, welche der Region gerecht wird. Die Vorlage verzichtet jedoch darauf, die Projekte entlang der N18 ins STEP Nationalstrassen aufzunehmen. Der Bund will stattdessen eine Korridorstudie durchführen.


Dies ist aufgrund des hohen Problemdrucks auf der Verbindungsachse ungenügend. Nebst des hohen Sicherheitsrisikos, welches die aktuelle Strassenführung für die Fahrzeuglenkenden mit sich bringt, zeichnen sich die Engpässe entlang der N18 durch eine konstante Kapazitätsüberlastung aus – dies vor dem Hintergrund eines starken regionalen Bevölkerungswachstums. So hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) entlang der Nationalstrasse 18 mit rund 700 Staustunden im Jahr 2020 die zweitgrösste Staudichte der Schweiz festgestellt. Die schlechte Verkehrssituation auf dieser Strecke, welche vier Kantone und zwei Sprachregionen miteinander verbindet, hindert zudem die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die gesellschaftliche Integration innerhalb der Nordwestschweiz. Auch die Erreichbarkeit der Region – ein entscheidender Standortfaktor – leidet dadurch bereits merklich.


Das Komitee N18 Basel-Jura wird die Vernehmlassung nutzen, um Forderungen zur Beseitigung der Probleme entlang der N18 zu stellen. Zur Formulierung seiner Positionen hat das Komitee die Einschätzung der betroffenen Kantone eingeholt und sich insbesondere mit Vertretern der Kantone Basel-Landschaft und Jura ausgetauscht. Da es von eminenter Bedeutung ist, dass sich die Region mit geeinter Stimme für eine starke regionale Verkehrsinfrastruktur einsetzt, lädt das Komitee N18 alle interessierten Akteure ein, sich für einen raschen Ausbau der N18 einzusetzen und insbesondere die folgenden Forderungen mitzutragen:


  • Der Vorschlag einer Korridorstudie zu den Projekten entlang der N18 ist grundsätzlich zu begrüssen. Wir fordern jedoch eine rasche Durchführung und einen Abschluss der Studie bis spätestens 2023. Dazu soll umgehend eine effiziente Projektorganisation aufgestellt und eine konkrete Timeline erstellt werden. Das Komitee N18 und weitere relevante Akteure sollen im Rahmen einer Begleitgruppe eng in die Arbeiten einbezogen werden.

  • Zusätzlich fordert das Komitee N18 die Aufnahme der N18-Engpässe ins STEP und die verbindliche Zuweisung der einzelnen Projekte zu den Realisierungshorizonten 2030 bzw. 2040.

  • Es soll angestrebt werden, dass die N18-Engpässe in den STEP-Ausbauschritt 2027 aufgenommen und damit finanziert werden.


Anbei finden Sie die Stellungnahme, welche das Komitee N18 beim Bundesamt für Strassen einreichen wird:


2022 04 06 Stellungnahme STEP Nationalstrassen (STEP 2022) Komitee N18
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