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Verkehr ‘45: Stellungnahme Komitee N18 Basel-Jura

vor 8 Stunden
2 Min. Lesezeit

Die bundesrätliche Vorlage «Verkehr ’45» verkennt die verkehrlichen Herausforderungen des Korridors N18. Die vom ASTRA erarbeitete und breit abgestützte Korridorstudie N18 zeigt klar: Entlang der Achse Basel-Delémont bestehen ausgewiesene Engpässe, Unfallschwerpunkte, erhebliche Belastungen der Ortszentren und ein relevanter wirtschaftlicher Entwicklungsbedarf. Die Zuordnung zentraler Projekte wie Muggenbergtunnel, Contournement de Delémont und Umfahrung Laufen–Zwingen in den Horizont «Weitere» wird diesem Befund nicht gerecht. Das Komitee N18 fordert deshalb eine deutlich stärkere Priorisierung der N18-Projekte, insbesondere einen Realisierungskredit für den Muggenbergtunnel im Ausbauschritt 2027.



Zusammenfassung der Forderungen


Das Komitee N18 fordert, die Projekte entlang der N18 in der weiteren Bearbeitung der Vorlage deutlich verbindlicher zu verankern. Daraus ergeben sich die folgenden prioritäre Forderungen:

 

  • Der Muggenbergtunnel als vordringlichstes Schlüsselprojekt ist dem Realisierungshorizont 2045 zuzuordnen. Das Contournement de Delémont, die Umfahrung Laufen-Zwingen und die Zentrumsentlastung Laufen sind dem Realisierungshorizont 2055 des STEP Nationalstrassen zuzuordnen.

  • Für den Muggenbergtunnel ist im Ausbauschritt 2027 ein Realisierungskredit vorzusehen. Die dazu notwendigen Projektierungsschritte sind sofort auszulösen und mit höchster Priorität voranzutreiben.

  • Für das Contournement de Delémont, die Zentrumsentlastung Laufen sowie die Umfahrung Laufen-Zwingen sind die notwendigen Studien und Projektierungsschritte sofort auszulösen.

  • Beim Bundesamt für Strassen ASTRA sind die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen für ein rasches Voranschreiten der Projektierungsarbeiten zum Muggenbergtunnel, zum Contournement de Delémont, zur Zentrumsentlastung Laufen sowie zur Umfahrung Laufen-Zwingen bereitzustellen.

  • Ergänzend ist ausserhalb des STEP-Prozesses eine möglichst konsequente und rasche Umsetzung baulich abgetrennter Radwege entlang der N18 vorzusehen, um die Sicherheit des Veloverkehrs zu verbessern.


Für Bevölkerung und Wirtschaft sind leistungsfähige, verlässliche und aufeinander abgestimmte Verkehrsinfrastrukturen zentral. Die Nordwestschweiz ist ein nationaler und internationaler Wirtschafts-, Logistik-, Forschungs- und Verkehrsknoten. Ihre Erreichbarkeit ist für die gesamte Schweiz von Bedeutung. Das Komitee N18 begrüsst zwar den verkehrsträgerübergreifenden Ansatz. Die gemeinsame Betrachtung von Schiene, Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr sind richtig und entsprechen den Herausforderungen einer wachsenden und international verflochtenen Region.

 

Gleichzeitig sind aus Sicht des Komitee N18 jedoch verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Vorlage ihre Ziele erreichen kann. Dazu gehören eine stärkere Verbindlichkeit bei strategisch wichtigen Infrastrukturvorhaben, eine schweizweit nachvollziehbare und regional ausgewogene Priorisierung sowie die konsequente Umsetzung der aktuellen Untersuchungen, insbesondere der Korridorstudie N18.

 

Für den Korridor N18 zwischen Basel und Delémont ist die generelle Stossrichtung nur dann überzeugend, wenn der verkehrsträgerübergreifende Ansatz nicht zu einer faktischen Vertagung dringend notwendiger Nationalstrassenprojekte führt. Die N18 nicht nur eine regionale Ausfallstrasse, sondern eine zentrale Verbindungsachse zwischen dem Grossraum Basel und dem Arc lémanique, erschliesst prosperierende Wirtschafts- und Arbeitsplatzgebiete und verbindet mehrere Kantone sowie Sprachräume. Wir begrüssen es deshalb, dass die Projekte Muggenbergtunnel, Contournement de Delémont, Zentrumsentlastung Laufen und Umfahrung Laufen-Zwingen Eingang ins STEP Nationalstrassen gefunden haben. Die vorgeschlagene Verschiebung der meisten N18-Projekte auf einen Zeitraum nach 2055 ist für die gesamte Region Nordwestschweiz jedoch inakzeptabel. Sie steht im Widerspruch zum ausgewiesenen Handlungsbedarf hinsichtlich Netzredundanz, Verkehrssicherheit, regionaler Wirtschaftsentwicklung und Lebensqualität. Dadurch wird das wirtschaftliche Entwicklungspotenzial einer dynamischen Region ungerechtfertigt ausgebremst.


Die vollständige Stellungnahme finden Sie nachfolgend als PDF angehängt.



 
 
 

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